1. Unternehmensangaben klären
Ein geschäftlicher Internetauftritt benötigt die für den Anbieter zutreffenden Pflichtangaben. § 5 DDG ist ein wichtiger Ausgangspunkt; je nach Tätigkeit gelten weitere Anforderungen. Sammle korrekte Unternehmens-, Register- und Kontaktdaten, bevor Rechtstexte eingerichtet werden.
2. Tatsächliche Datenflüsse erfassen
Notiere Hosting, Kontaktwege, Terminbuchung, Analyse, Werbung und Chat-Dienste. Eine Datenschutzerklärung sollte die tatsächliche Verarbeitung nachvollziehbar beschreiben, einschließlich Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern und Speicherdauer. Eine kopierte Vorlage ohne Bezug zur Website reicht als Planung nicht aus.
3. Cookies und Einwilligung unterscheiden
Nicht jede Website braucht denselben Cookie-Banner. Entscheidend ist unter anderem, ob Informationen auf Endgeräten gespeichert oder ausgelesen werden und ob eine gesetzliche Ausnahme greift. Nicht notwendige Analyse- oder Werbetechnik sollte nicht schon vor der erforderlichen Einwilligung starten. Die zuständigen Datenschutzbehörden erläutern diese Abgrenzung in ihren Orientierungshilfen.
4. Kontakt sparsam gestalten
Frage nur Angaben ab, die für die jeweilige Anfrage gebraucht werden. Eine Telefonnummer muss nicht automatisch Pflicht sein. Die passende Rechtsgrundlage hängt vom Vorgang ab; eine pauschale Einwilligungs-Checkbox löst nicht jede Datenschutzfrage. Besucher sollten wissen, wohin ihre Nachricht geht.
5. Externe Inhalte bewusst einbinden
Schriften können lokal eingebunden werden. Für Karten, Videos oder Buchungssysteme sollte geprüft werden, welche Daten bereits beim Laden übertragen werden. Ein normaler externer Link kann gegenüber einem automatisch geladenen Widget eine einfachere Alternative sein.
6. Technische Schutzmaßnahmen einplanen
HTTPS, verlässliche Zugangskontrolle, Updates und Backups sind praktische Bausteine. Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach Verarbeitung und Risiko. Sensible Informationen, etwa Gesundheitsdaten, gehören nicht in ein allgemeines Website-Chatfeld.
7. Zuständigkeiten festlegen
Wer bearbeitet Auskunfts- oder Löschanfragen? Wer hält Rechtstexte aktuell, wenn ein neues Tool hinzukommt? Bei Anbietern außerhalb der EU ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO vorliegen. Die Regel kennt auch Ausnahmen und sollte nicht pauschal angewendet werden.
Was wir gemeinsam vorbereiten
Bei ASAP Homepage sind die vereinbarten Rechtstexte und die erforderliche Cookie-Lösung im ersten Jahr enthalten. Dafür brauchen wir korrekte Angaben zu deinem Betrieb und den eingesetzten Diensten. Fachliche oder berufsrechtliche Sonderfälle gehören in eine qualifizierte individuelle Prüfung.
Was passt zu deinem Unternehmen?
Stelle den Umfang deiner Website zusammen und sieh die einzelnen Preisbestandteile.
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